Honorar

Die Kosten einer familienrechtlichen Angelegenheit hängen vor allem vom Umfang der Beratung, den offenen Streitpunkten und einem möglichen Gerichtsverfahren ab. Eine vollständige Einigung erfordert meist weniger Aufwand als ein Verfahren mit umstrittenem Unterhalt oder komplexen Vermögensfragen.

Vor einer Beauftragung klären wir die Honorargrundlage, den voraussichtlichen Aufwand und mögliche zusätzliche Kosten. Dazu gehören je nach Auftrag Auslagen, Mehrwertsteuer, Gerichtskosten und Kosten für externe Fachpersonen. Fragen Sie auch nach den Kosten des Erstgesprächs, bevor Sie einen Termin vereinbaren.

Eine erste Einschätzung des Aufwands setzt voraus, dass Ihre Situation und die wesentlichen Unterlagen bekannt sind. Neue Streitfragen oder zusätzliche Abklärungen können diese Einschätzung verändern. Deshalb gehört die Kostenfrage auch bei der Planung weiterer Schritte auf den Tisch.

Falls Ihre finanziellen Mittel nicht ausreichen, kommt unter gesetzlichen Voraussetzungen unentgeltliche Rechtspflege in Betracht. Entscheidend sind insbesondere Ihre finanzielle Situation und die Erfolgsaussichten des Verfahrens. Eine spätere Rückzahlung kann erforderlich sein, wenn sich Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse verbessern.