- 4052 Basel
Unterhalt & Alimente
Reicht Ihr Einkommen nach der Trennung aus, und welche Beiträge müssen Sie zahlen oder können Sie verlangen? Unterhalt braucht eine nachvollziehbare Berechnung statt blosser Schätzungen.
Unterhaltsfragen betreffen die finanzielle Grundlage des neuen Alltags. Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt und Betreuungsunterhalt haben unterschiedliche Voraussetzungen. Ich prüfe, welche Ansprüche in Ihrer Situation bestehen und welche Angaben eine tragfähige Berechnung benötigt.
Der Kindesunterhalt deckt den Bedarf des Kindes. Dazu gehören je nach Situation etwa Wohnen, Krankenkasse, Ausbildung und externe Betreuung. Hinzu kann Betreuungsunterhalt kommen, wenn ein Elternteil wegen der persönlichen Kinderbetreuung seinen eigenen Lebensunterhalt nicht ausreichend finanzieren kann.
Beim Ehegattenunterhalt ist zwischen der Trennungszeit und der Zeit nach der Scheidung zu unterscheiden. Nach der Scheidung steht grundsätzlich die Eigenversorgung im Vordergrund. Ob dennoch ein Anspruch besteht, hängt unter anderem von der ehelichen Aufgabenteilung, der Betreuungssituation und den Erwerbsmöglichkeiten ab.
Ich prüfe Einkommensbelege, notwendige Ausgaben und die Aufteilung der Betreuung. Bei Selbstständigen oder Beteiligungen an Unternehmen braucht es oft eine genauere Betrachtung von Geschäftszahlen, Bezügen und Schwankungen. Meine wirtschaftsrechtliche Erfahrung hilft, diese Angaben einzuordnen und offene Fragen zu erkennen.
Eine bestehende Unterhaltsregelung passt nicht zwingend dauerhaft. Erhebliche und dauerhafte Veränderungen können eine Anpassung rechtfertigen. Ich prüfe, ob die Voraussetzungen vorliegen, und unterstütze Sie bei einer Vereinbarung oder einem gerichtlichen Abänderungsverfahren.
Häufige Fragen zu Unterhalt und Alimenten
Gibt es einen festen Prozentsatz für den Kindesunterhalt?
Eine pauschale Prozentzahl liefert in der Regel keine verlässliche Berechnung. Massgeblich sind insbesondere die Einkommen, der Bedarf der Beteiligten und die Betreuungsverhältnisse. Hinzu kommen Fragen wie die Aufteilung eines finanziellen Überschusses oder der Umgang mit unzureichenden Mitteln.
Was unterscheidet Betreuungsunterhalt vom Ehegattenunterhalt?
Betreuungsunterhalt ist Teil des Kindesunterhalts und soll die persönliche Betreuung des Kindes finanziell ermöglichen. Er kann auch bei unverheirateten Eltern relevant sein. Ehegattenunterhalt betrifft dagegen einen eigenen Anspruch eines Ehegatten während der Trennung oder nach der Scheidung.
Kann ich die Zahlungen reduzieren, wenn ich weniger verdiene?
Eine erhebliche und dauerhafte Einkommensänderung kann eine Anpassung rechtfertigen, führt aber nicht automatisch zu einem tieferen Beitrag. Auch die Ursache der Veränderung und Ihre zumutbaren Erwerbsmöglichkeiten spielen eine Rolle. Reduzieren Sie verbindlich festgelegte Zahlungen nicht eigenmächtig, sondern lassen Sie die Voraussetzungen einer Abänderung prüfen.
Endet der Kindesunterhalt mit dem 18. Geburtstag?
Nicht zwingend. Hat das Kind noch keine angemessene Ausbildung abgeschlossen, kann der Unterhaltsanspruch über die Volljährigkeit hinaus bestehen. Voraussetzung ist insbesondere, dass die Unterstützung den Eltern nach den gesamten Umständen zumutbar ist.
Ich begleite Sie im Schweizer Familienrecht bei Trennung, Scheidung und finanziellen Fragen. Meine Erfahrung im Wirtschaftsrecht hilft mir, auch Unternehmenswerte und komplexe Einkommensverhältnisse im Blick zu behalten.
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