Eheverträge & Vereinbarungen

Sie möchten finanzielle Fragen früh regeln oder eine Einigung bei der Trennung festhalten? Eine klare Vereinbarung zeigt, was gilt und wo rechtliche Grenzen bestehen.

Vereinbarungen schaffen Orientierung, bevor aus unterschiedlichen Erwartungen ein Streit entsteht. Je nach Lebenssituation kommen ein Ehevertrag, eine Scheidungskonvention oder eine Unterhalts- und Betreuungsvereinbarung infrage. Ich unterstütze Sie bei der Wahl und Ausgestaltung des passenden Instruments.

Ein Ehevertrag regelt vor allem güterrechtliche Fragen. Er kann beispielsweise einen anderen Güterstand vorsehen oder die gesetzliche Errungenschaftsbeteiligung innerhalb der zulässigen Grenzen verändern. Das ist besonders bei Unternehmen, grösseren Vermögenswerten oder unterschiedlichen finanziellen Ausgangslagen prüfenswert.

Eine Scheidungskonvention hält fest, wie Ehegatten die Folgen ihrer Scheidung regeln wollen. Dazu zählen insbesondere Vermögen, Unterhalt, berufliche Vorsorge und Kinderbelange. Ich formuliere klare Bestimmungen und prüfe, ob einzelne Regelungen zusammenpassen und welche finanziellen Folgen sie haben.

Unterhalts- und Betreuungsvereinbarungen sollten auch den Alltag abbilden. Beträge, Zahlungstermine, Ferien, Übergaben und der Umgang mit Veränderungen brauchen klare Regeln. Welche Genehmigung nötig ist, hängt vom Inhalt und vom Verfahren ab. Bei Kindern setzt das Kindeswohl den Rahmen.

Sie können mir auch einen bereits vorliegenden Entwurf zur Prüfung geben. Ich erläutere Ihnen unklare Klauseln, rechtliche Grenzen und mögliche Nachteile, bevor Sie sich binden. Bei Eheverträgen berücksichtigen wir zudem die notwendige öffentliche Beurkundung.

Häufige Fragen zu Eheverträgen und Vereinbarungen

Können wir auch nach der Hochzeit einen Ehevertrag abschliessen?

Ja. Ein Ehevertrag ist grundsätzlich vor oder während der Ehe möglich. Er braucht eine öffentliche Beurkundung und muss die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Welche Regelung sinnvoll ist, hängt von Ihren Zielen, Ihrem Vermögen und möglichen Auswirkungen auf andere Ansprüche ab.

Nein. Ein Ehevertrag betrifft in erster Linie das Güterrecht. Für Unterhalt, Kinderbelange und den Ausgleich der beruflichen Vorsorge gelten eigene Regeln und Grenzen. Insbesondere Entscheidungen über Kinder müssen deren Wohl entsprechen und können nicht unabhängig von der späteren Situation endgültig festgelegt werden.

Die Vereinbarung über die Scheidungsfolgen braucht die gerichtliche Genehmigung, damit sie als solche rechtsgültig wird. Das Gericht prüft unter anderem, ob sie auf freiem Willen beruht, klar und vollständig ist und nicht offensichtlich unangemessen ausfällt. Für Kinderbelange und die berufliche Vorsorge gelten zusätzliche Anforderungen.

Unterhaltsverträge werden für das Kind grundsätzlich erst mit der Genehmigung durch die zuständige Kindesschutzbehörde verbindlich. In einem gerichtlichen Verfahren ist dafür das Gericht zuständig. Eine private Unterschrift allein ersetzt diese Prüfung nicht.

Andreas H. Brodbeck, lic. iur., LL.M.
Andreas H. Brodbeck, lic. iur., LL.M.

Ich begleite Sie im Schweizer Familienrecht bei Trennung, Scheidung und finanziellen Fragen. Meine Erfahrung im Wirtschaftsrecht hilft mir, auch Unternehmenswerte und komplexe Einkommensverhältnisse im Blick zu behalten.

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Andreas H. Brodbeck, lic. iur., LL.M.