- 4052 Basel
Scheidungsrecht Schweiz
Sie möchten sich scheiden lassen und wissen, was auf Sie zukommt? Neben dem Verfahren müssen Sie die Betreuung der Kinder, den Unterhalt und die finanziellen Folgen klären.
Eine Scheidung beendet die Ehe und regelt ihre rechtlichen Folgen. Dazu gehören je nach Situation Kinderbelange, Unterhalt, die güterrechtliche Auseinandersetzung und der Ausgleich der beruflichen Vorsorge. Ich helfe Ihnen, diese Themen früh zu ordnen und Ihre Interessen klar zu benennen.
Wenn beide Ehegatten die Scheidung wünschen, können sie ein gemeinsames Begehren einreichen. Eine vollständige Scheidungskonvention hält die Einigung über die Folgen fest. Besteht nur teilweise Einigkeit, kann das Gericht über die offenen Punkte entscheiden. Ich erarbeite oder prüfe die Vereinbarung und erläutere Ihnen ihre Tragweite.
Ohne gemeinsames Begehren ist eine Scheidungsklage grundsätzlich nach zwei Jahren Getrenntleben möglich. Vorher kommt sie nur unter besonderen gesetzlichen Voraussetzungen infrage. Bei strittigen Fragen bereite ich Ihre Anträge vor, prüfe die nötigen Belege und vertrete Ihre Interessen im Verfahren.
Am Anfang stehen eine Bestandsaufnahme und die Prüfung der Unterlagen. Danach folgen je nach Ausgangslage Verhandlungen, die Einreichung beim Gericht und die gerichtliche Anhörung. Dauer und Aufwand hängen wesentlich davon ab, welche Fragen offenbleiben und welche Abklärungen das Gericht benötigt.
Besondere Aufmerksamkeit verdienen Scheidungen mit Unternehmen, Liegenschaften oder unregelmässigen Einkommen. Hier verbinde ich meine familienrechtliche Erfahrung mit wirtschaftsrechtlichem Wissen. Bei Bedarf ergänzen externe Spezialisten die Abklärung, etwa bei Unternehmensbewertungen.
Häufige Fragen zur Scheidung in der Schweiz
Können wir uns scheiden lassen, wenn wir uns über alle Folgen einig sind?
Ja. Sie können gemeinsam die Scheidung beantragen und eine Vereinbarung über die Scheidungsfolgen einreichen. Das Gericht hört Sie an und prüft, ob es die Vereinbarung genehmigen kann. Bei Kinderbelangen beurteilt es insbesondere, ob die Regelungen dem Kindeswohl entsprechen.
Was passiert, wenn mein Ehepartner der Scheidung nicht zustimmt?
Eine Scheidungsklage ist grundsätzlich möglich, wenn Sie seit mindestens zwei Jahren getrennt leben. Vor Ablauf dieser Frist braucht es schwerwiegende Gründe, die Ihnen die Fortsetzung der Ehe unzumutbar machen und Ihnen nicht zuzurechnen sind. Ob diese Ausnahme greift, muss anhand Ihrer konkreten Situation geprüft werden.
Wie lange dauert ein Scheidungsverfahren?
Das hängt von der Einigung der Ehegatten, der Vollständigkeit der Unterlagen und der Auslastung des Gerichts ab. Ein gemeinsames Begehren mit vollständiger Vereinbarung kann das Verfahren deutlich verkürzen. Streit über Kinderbelange, Einkommen oder Vermögenswerte führt häufig zu weiteren Abklärungen und einer längeren Dauer.
Müssen wir auch die Pensionskasse aufteilen?
Grundsätzlich gehört der Ausgleich der während der Ehe bis zur Einleitung des Scheidungsverfahrens erworbenen Ansprüche aus der beruflichen Vorsorge zur Scheidung. Wie der Ausgleich erfolgt, hängt unter anderem davon ab, ob bereits Vorsorgeleistungen fliessen. Abweichende Vereinbarungen sind nur unter gesetzlichen Voraussetzungen möglich und brauchen die gerichtliche Prüfung.
Ich begleite Sie im Schweizer Familienrecht bei Trennung, Scheidung und finanziellen Fragen. Meine Erfahrung im Wirtschaftsrecht hilft mir, auch Unternehmenswerte und komplexe Einkommensverhältnisse im Blick zu behalten.
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